Wenn Du deine journalistische Tätigkeit unterstützen möchtest, kannst Du als Mitglied des VNJ einen Jugendpresseausweis und ein Jugendpresseautoschild beantragen. Damit kannst Du deine journalistischen Tätigkeiten über Ereignisse, wie bspw. Messen oder andere Veranstaltungen erleichtern.

Damit der Jugendpresseausweis nicht verantwortungslos verwendet wird, wird er ausschließlich an Mitglieder ausgestellt, die regelmäßig aber nicht hauptberuflich journalistisch tätig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Einsendung von mindestens zwei eigenen Veröffentlichungen als Belegexemplare, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen.

Der Jugendpresseausweis wird über unseren Dachverband, die Jugendpresse Deutschland e.V. (JPD) herausgegeben. Dieser Presseausweis ist durch den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalisten-Union (dju) in ver.di anerkannt.

Der ein Jahr gültige Jugendpresseausweis kann nur bei erneutem Nachweis der journalistischen Tätigkeit verlängert werden. Die Verlängerung oder Rückgabe hat spätestens mit zum 31. Januar zu erfolgen. Die Gebühren für den Jugendpresseausweis und das Jugendpresseautoschild betragen jeweils 15 Euro pro Kalenderjahr und werden unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Verlängerung erhoben.

Achtung: Bitte füge eine Kopie deines Personalausweises bei.

Hier kommst Du zum Antrag auf den Jugendpresseausweis.